Der Händler bietet seinen Endkunden die Möglichkeit der Bezahlung der bei dem Händler bestellten Waren und Dienstleistungen mittels Rechnung, SEPA-Basis-Lastschrift oder in Raten. Zum Zwecke des Angebots der Bezahlung Kauf auf Rechnung und Ratenkauf arbeitet der Händler mit der Zahlungsdienstleisterin Unzer Luxembourg S.A. société anonyme, 1, Place du Marché, L-6755 Grevenmacher (im Folgenden „Unzer") zusammen.
(1) Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Endkunden und der Unzer wird hierdurch nicht begründet. Die Abwicklung des Kaufvertrags bestimmt sich nach den Vereinbarungen, die der Endkunde mit dem Händler getroffen hat. Der Händler bleibt insbesondere weiterhin zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z.B. zu Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen, Gewährleistungsansprüchen, etwaige Widerrufe oder Vertragsrücktritte sowie Gutschrift. Unzer wird mit dem Endkunden – soweit erforderlich – ausschließlich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Zahlungsabwicklung in Kontakt.
(2) Die Nutzung der Bezahlmethode BNPL ist nur für Endkunden zulässig, die das achtzehnte (18.) Lebensjahr vollendet haben.
(3) Unzer wird vor jeder Zahlung mittels der Bezahlmethode BNPL nach Maßgabe der von dem Endkunden gesonderten Einwilligung die Bonität des Endkunden prüfen. Sofern die Bezahlung mittels der Bezahlmethode BNPL (z.B. aus Bonitätsgründen, aus technischen Gründen, oder wegen eines Überschreitens von Betragsgrenzen) nicht möglich ist, kann der Händler dem Endkunden eine alternative Bezahlmöglichkeit anbieten.
(4) Der Händler ist berechtigt, Forderungen gegenüber den Endkunden einschließlich aller damit verbundenen Nebenrechte, die mittels eines der Bezahlmethode BNPL beglichen werden sollen, an Dritte abzutreten. Der Endkunde wird hiermit darüber informiert, dass eine solche Abtretung an Unzer immer dann erfolgt ist, wenn der Kunden die Bezahlmethode BNPL für den konkreten Bestellvorgang gewährt wird (Offenlegung der Forderungsabtretung).
(5) Der Endkunde verpflichtet sich, im Fall der genehmigten BNPL-Bezahlmethode sämtliche Zahlungen auf die Forderungen aus dem Bestellvorgang ausschließlich an Unzer nach Maßgabe dieser Bedingungen zu leisten. Die Zahlung hat bei „Kauf auf Rechnung" vollständig in einer Summe und bei vereinbarter „Ratenzahlung" in monatlichen Raten zu erfolgen.
(6) Sofern der Endkunde nach geleisteter Zahlung an Unzer gegenüber dem Händler von dem Vertrag zurücktritt, die Ware retourniert, Gewährleistungsrechte oder Preisminderungen oder sonstige vertragliche oder gesetzliche Gründe geltend macht, die Kaufpreiszahlung ganz oder teilweise nicht zu schulden, hat sich der Endkunde mit diesem Anliegen ausschließlich an seinen Händler zu wenden.
(7) Das Eigentum an gelieferter Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung beim Händler.